Test-Termin:
- Samstag, 23. März 2024
Uhrzeit je nach Kohorteneinteilung
Dauer ca. 1,5 Stunden
Anmeldephase:
- 02. – 29. Februar 2024 (5:00 Uhr)
Abruf der Einladungen (Mitteilung, ob man zur Teilnahme vorausgewählt/zugelassen wurde):
- ab 07. März 2024
Abruf der Ergebnisse:
- 30. Juni – 30. September 2024
Für die Folgejahre sind weitere Termine voraussichtlich im März in Vorbereitung.
Details und Bedingungen zur Anmeldung finden Sie hier.
Anmeldungen nach Ende der jeweiligen Anmeldephase sind nicht möglich (Ausschlussfristen). Fällt das Ende der jeweiligen Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg). Die oben genannten Anmeldefristen beziehen sich auf die Dateneingabe / Anlegen eines Accounts. Anmeldungen für spätere IKM-Durchgänge sind noch nicht möglich.
Nachteilsausgleiche:
Vorausgewählte Testteilnehmer*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung der IKM auswirkt, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich bis 7 Werktage nach Freischaltung der Einladung zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Hier finden Sie weitere Details.
Für Fristen gilt stets der Eingang bei der IKM-Koordinationsstelle und die MEZ.