Fristen und Termine
Test-Termin
Samstag, 26. April 2025
Uhrzeit je nach Kohorteneinteilung
Dauer ca. 1,5 Stunden
Anmeldephase
03. – 31. März 2025 (5:00 Uhr)
Versandt der Einladungen / Absagen
07. April 2025 (Mitteilung, ob man zur Teilnahme vorausgewählt/zugelassen wurde)
Sollten nicht alle Eingeladenen ihre Teilnahme fristgerecht bestätigen (innerhalb von 6 Tagen), kann es ggf. noch zu einem Nachrücken kommen.
Versandt der Ergebnisse
30. Juni 2025
Sonstiges
Für die Folgejahre sind weitere Termine voraussichtlich im April in Vorbereitung.
Details und Bedingungen zur Anmeldung finden Sie hier.
Anmeldungen nach Ende der jeweiligen Anmeldephase sind nicht möglich (Ausschlussfristen). Fällt das Ende der jeweiligen Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg). Die oben genannten Anmeldefristen beziehen sich auf die Dateneingabe / Anlegen eines Accounts. Anmeldungen für spätere IKM-Durchgänge sind noch nicht möglich.
Nachteilsausgleiche:
Vorausgewählte Testteilnehmer*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung der IKM auswirkt, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich bis 7 Werktage nach Freischaltung der Einladung zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Hier finden Sie weitere Details.
Für Fristen gilt stets der Eingang bei der heiTEST-Koordinationsstelle und die MEZ.