FAQs

Allgemein

Was sind die IKM?

Das Verfahren zur Ermittlung „Interaktioneller Kompetenzen Medizin“ (IKM) ist ein mündlicher, sozio-kommunikativer Test und überprüft anhand der Auswertung auf Video aufgenommener, sog. Multipler Mini-Interviews (MMI), zwischenmenschliche Kompetenzen in der Arzt/Ärzin-Patient*innen-Interaktion. Studienplatzbewerber*innen durchlaufen nacheinander mehrere MMI-Situationen mit Schauspielpatient*innen, die realitätsnah gestaltet sind und sich thematisch am ärztlichen Berufsfeld orientieren sollen. Die Prüfungssprache ist deutsch. Das Verfahren basiert auf dem wissenschaftlich fundierten Konzept der emotionalen Verfügbarkeit. Als Kernkompetenzen werden Sensitivität, Strukturierungsfähigkeit, Grenzwahrung und Wohlwollen bewertet. Fachspezifische Kenntnisse sind nicht Teil der Bewertung. Zur Auswertung der IKM werden Videoaufzeichnungen der Testabnahme berufenen Juror*innen unter gesichertem Zugang über ein Online-Ratingportal zur Bewertung zur Verfügung gestellt. Dadurch wird ein transparentes, standardisiertes, strukturiertes und qualitätsgesichertes Verfahren mit hinreichender Vorhersagekraft für die Eignung für das Humanmedizinstudium und sich typischerweise anschließende Berufstätigkeiten gewährleistet.


Warum verwenden die beteiligten Fakultäten die IKM in ihren Auswahlverfahren?

Die beteiligten Fakultäten verwenden die IKM, um neben der Abiturleistung und einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest, auch die zwischenmenschlichen Kompetenzen, welche im Arzt/Ärztin-Patient*innen-Verhältnis sehr wichtig sind, ebenfalls in die Studierendenauswahl mit einzubeziehen. Die IKM können dabei im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und/oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) eingesetzt werden.


Wer darf an den IKM teilnehmen?

Teilnehmen dürfen nur Personen, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören.


Wie läuft die Anmeldung zu den IKM ab?

Es können sich ausschließlich Teilnehmer*innen anmelden für die noch kein IKM-Ergebnis vorliegt, also alle, die

  • noch nie an den IKM teilgenommen haben
  • nach einem Testabbruch bei einem vorangegangenem IKM kein Ergebnis erhalten haben
  • an einem vorangegangenem IKM angemeldet waren, aber nicht am Test teilgenommen haben.

Jede Person mit einem TMS-Ergebnis, die sich für den aktuellen Durchgang innerhalb der Frist anmeldet, nimmt an der Vorauswahl zur Teilnahme am Test teil. Es spielt keine Rolle, ob man sich am Anfang oder erst am Ende der Frist anmeldet.


Wie läuft die Vorauswahl ab?

Logo Tests für medizinische Studiengänge (TMS)Teilnahmeplätze im IKM stehen nur in einer begrenzten Anzahl zur Verfügung. Aus diesem Grund erfolgt unter allen Bewerber*innen, die sich fristgerecht für diesen Test angemeldet haben, eine Vorauswahl. Die Vorausauswahl zum IKM-Verfahren erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses (Standardwert) des Tests für medizinische Studiengänge (TMS). Hierzu wird eine Rangliste aller Bewerber*innen anhand des TMS-Standwertes erstellt, die Bewerber*innen mit den besten TMS-Ergebnissen erhalten eine Zulassung und Einladung zum IKM. Die genaue Anzahl der zuzulassenden und einzuladenden Bewerber*innen bestimmen die Auswahlsatzungen der beteiligten Institutionen, die das IKM-Ergebnis bei der Auswahl berücksichtigen. Bei Ranggleichheit auf dem letzten zu berücksichtigenden Rangplatz entscheidet das Los.


Ich möchte den TMS im Mai, also nach dem IKM schreiben. Kann ich mich unter diesen Voraussetzungen trotzdem zum IKM anmelden?

Für die Anmeldung zum IKM ist ein TMS Ergebnis erforderlich, bei der Anmeldung muss das TMS-Ergebnis angegeben werden, da über dieses zur IKM zugelassen wird. Sie müssen also bereits im November den TMS schreiben, um sich zur IKM zu bewerben. Die TMS Teilnahme darf selbstverständlich auch noch länger zurückliegen. Da die Ergebnisse des TMS im Mai erst Ende Juni vorliegen, wäre nicht ausreichend Zeit, um das IKM erst danach durchzuführen.


Kann ich die IKM wiederholen?

Nein, eine Wiederholung der IKM ist nicht möglich. Beachten Sie eine Anmeldung zählt noch nicht als Teilnahme.

Es wird ein Abgleich der Anmeldungen mit unserer Datenbank vorgenommen, um zu verhindern, dass sich Personen zum IKM anmelden, die die IKM in Deutschland bereits einmal absolviert haben. Diese Personen dürfen nicht erneut am IKM teilnehmen.


Ist eine Teilnahme am IKM verpflichtend?

Für den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin ist die Teilnahme am IKM freiwillig. Das Testergebnis kann von den teilnehmenden Fakultäten im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und/oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) als zusätzliches Auswahlkriterium angerechnet werden (die Gewichtung kann unterschiedlich sein). Entsprechende Details dazu und zu den anderen ggf. wirksam werdenden Kriterien finden Sie hier.


Sind die IKM für Zweitstudienbewerber*innen relevant?

Nein, für Zweitstudienbewerber*innen sind die IKM nicht relevant, da sie sich nicht im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) um einen Studienplatz bewerben können. Zweitstudienbewerber*innen sind Bewerber*innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Für diesen Personenkreis gibt es eine eigene Zweitstudienquote. Informationen dazu finden Sie hier.

Absolvent*innen einer privaten, nicht staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer Hochschule im Ausland gelten nicht als Zweitstudienbewerber*innen.

Beachten Sie zudem, dass Sie mit einem abgeschlossenen Studium in Deutschland, neben der Zweitstudiumsquote, teilweise auch Chancen haben, sich in einer der Landarztquoten zu bewerben. Dort sind ggf. auch die IKM ein Auswahlkriterium. In diesem Fall ziehen Sie einen Nutzen aus den IKM. Für Details informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Landesbehörden.


Welche Teilnahmebedingungen zu den IKM gelten für Ausländer*innen?

Bildungsinländer*innen

Als solche gelten jene Personen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder jeweils bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar (Bewerbungsschluss Neuabiturient*innen bei hochschulstart.de) erwerben werden. Sie sind zur Teilnahme am IKM berechtigt. Zu diesem Personenkreis gehören auch Absolvent*innen deutscher Gymnasien im EU-Ausland sowie im Nicht-EU-Ausland. Auch Bewerber*innen, die das Europäische Abitur besitzen, sind den Deutschen gleichgestellt.

Ausländer*innen aus der EU oder aus dem EU-Wirtschaftsraum

Diese können am IKM teilnehmen. Die Anrechnung der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung erfolgt dann in analoger Weise zu den in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

Ausländer*innen aus Nicht-EU-Ländern

Diese Gruppe zieht keinen Nutzen aus einer IKM-Teilnahme, da die Vergabe der Studienplätze für diesen Personenkreis in einer gesonderten Quote erfolgt, in der der IKM nicht als Kriterium gewertet wird.

If you are a non-EU citizen with a non-German university entrance qualification please note that the IKM is not relevant for your application to Medical School in Germany. The IKM is not part of the admission process for non-EU citizens. For your application to Medical School in Germany please contact the universities or note the information given by uni-assist.

Eine Ausnahme bilden Absolvent*innen deutscher Gymnasien im Nicht-EU-Ausland (Bildungsinländer*innen) sowie in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Wunschuniversität mit erster Ortspräferenz, um zu klären, ob Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt sind und Sie demzufolge die IKM nutzen können.

Eine weitere Ausnahme bilden Bewerber*innen im Rahmen der Landarztquoten der einzelnen Bundesländer, hier kann man sich je nach Bundesland auch als Nicht-EU-Ausländer*in bewerben und das IKM-Ergebnis als ein Auswahlkriterium angeben. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Landesbehörden, ob hier Nicht-EU-Ausländer*innen in der entsprechenden Quote berücksichtigt werden.


Welche Teilnahmebedingungen zu den IKM gelten für Deutsche mit ausländischer Hochschul-Zugangsberechtigung?

Das im Ausland erworbene Abitur muss in Deutschland anerkannt sein; die Teilnahme an den IKM ist auch für diesen Personenkreis sinnvoll, die Anrechnung erfolgt in analoger Weise zu den in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung, wie Sie dabei vorgehen müssen.


Kostet die IKM-Teilnahme etwas?

Von den Teilnehmer*innen an den IKM werden keine Gebühren erhoben.


Wie oft finden die IKM statt?

Pro Jahr findet aktuell ein IKM-Durchgang statt. Ein zusätzlicher Nachholtermin kann nicht angeboten werden. Die Termine für die kommenden Jahre finden Sie hier.


Kann anstatt des IKM auch das Ergebnis eines ausländischen Tests gewertet werden?

Nein. Eine Anrechnung des Testergebnisses an einer am IKM beteiligten Fakultät kann nur erhalten, wer an den IKM in Deutschland teilgenommen hat.

Vor den IKM

Wo findet der Test statt?

Die IKM finden einmal pro Jahr am Testort Heidelberg statt. Andere Testorte sind nicht möglich.


Was ist die Voraussetzung für eine gültige Teilnahmeberechtigung?

Voraussetzung für eine Zulassung zur Testteilnahme ist die Zugehörigkeit zum anmeldeberechtigten Personenkreis und eine fristgerechte Online-Anmeldung. Minderjährige Personen müssen vor der Anmeldung das Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter(s) einholen. Dieses muss bei der Registrierung am Testtag durch die Abgabe einer unterschriebenen Einverständniserklärung nachgewiesen werden.


Wie bereite ich mich am besten auf die IKM vor?

Es werden Ihre zwischenmenschlichen Kompetenzen im Kontakt mit Simulationspatient*innen in mehreren Stationen beurteilt. Dabei schlüpfen Sie in den Testsituationen in die Rolle eines Arztes / einer Ärztin. Die IKM erfordern von den Teilnehmer*innen kein medizinisches Wissen. Eine inhaltliche Vorbereitung auf das Verfahren ist daher nicht erforderlich.


Ich bin gültig angemeldet und vorausgewählt, nehme dann aber nicht an den IKM teil. Was für eine Regelung gilt in diesem Fall?

Wenn Sie gültig angemeldet sind, letzten Endes aber nicht an den IKM teilnehmen wollen, bspw. wegen

  • Krankheit
  • Studienplatz inzwischen erhalten
  • Umorientierung bezüglich Studienfach, etc.

dann müssen Sie sich nicht abmelden oder ein Attest einreichen.

Für die Anmeldung zu einem der folgenden IKM-Durchgänge gilt: Sie müssen sich erneut fristgerecht anmelden. Eine Garantie auf einen Teilnahmeplatz kann Ihnen in diesem Fall allerdings nicht gegeben werden, da bei jedem Test-Durchgang unter den angemeldeten Bewerbern auch erneut eine Rangliste bestimmt und auf dieser Basis eine Vorauswahl getroffen wird.


Kann ich auf einen eventuell freigewordenen Testplatz „nachrücken“?

Nein, ein Nachrücken ist nicht vorgesehen. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gültige Anmeldung und erfolgreiche Vorauswahl. Eventuell frei gewordene Plätze werden nicht mit „Nachrückern“ besetzt.


Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Für vorausgewählte Testteilnehmer*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung der IKM auswirkt, gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleiche beim IKM beziehen sich immer nur auf die Form der Testabnahme, inhaltliche Anforderungen werden nicht verringert.

Anträge auf Nachteilsausgleich werden individuell geprüft und vertraulich behandelt.

Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt?

Melden Sie sich fristgerecht im Onlineportal für die IKM an.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus einem formlosen Schreiben, in dem von Ihnen selbst begründet wird, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung konkret auf die Testsituation beim IKM auswirkt. Außerdem ist ein aktuelles (fach-) ärztliches Gutachten/Attest (kein Arztbrief!) beizulegen, das ebenfalls eine Stellungnahme zur konkreten Beeinträchtigung während des Tests sowie Vorschläge für angemessene Ausgleichsmöglichkeiten für die Prüfungssituation des IKM enthält. Bitte nehmen Sie direkt nach Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.

Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleiches wird von der heiTEST-Koordinationsstelle getroffen.

Bis wann muss der Antrag eingegangen sein?

Der vollständige Antrag auf Nachteilsausgleich muss bei der heiTEST-Koordinationsstelle bis 7 Werktage nach Freischaltung der Einladungen eingegangen sein. Spätere Eingänge können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Der/die Antragsteller*in erhält rechtzeitig vor dem IKM-Termin Bescheid, ob und in welcher Form der Nachteilsausgleich gewährt wird.

Am Testtag

In welcher Sprache findet der Test statt?

Die Testsprache ist Deutsch.


Kann ich meine Teilnahme am Test verschieben?

Nein, eine Verschiebung der Teilnahme (wenn Sie bereits gültig vorausgewählt wurden) auf den folgenden Durchgang ist nicht möglich. Wenn Sie nicht erscheinen, müssen Sie sich neu anmelden und wieder vorausgewählt werden.


Kann ich jederzeit auf die Toilette gehen?

Sie können jederzeit auf das WC gehen. Durch das in feste Zeitabschnitte eingeteilte Parcoursystem kann es jedoch sein, dass Sie Aufgabenabschnitte verpassen, die in der Folge nicht bewertet werden können.


Darf ich Medikamente oder medizinischen Hilfsmittel mit in den Testraum nehmen?

Medikamente und medizinische Hilfsmittel (bspw. Insulinpumpen/Messgeräte) dürfen ohne Anmeldung mit in den Testraum genommen werden. Bitte zeigen Sie diese beim Einlass unaufgefordert vor. Wenn Sie jedoch weitere Unterstützung – z.B. Stromanschluss oder ein größeres medizinisches Hilfsmittel – benötigen, nehmen Sie bitte im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der heiTEST-Koordinationsstelle auf.


Was ist bei Verlust / Diebstahl des amtlichen Lichtbildausweises zu beachten?
Amtlicher Lichtbildausweis

Sie benötigen zur Teilnahme am IKM einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Der Ausweis muss im Original vorgelegt werden. Er darf nicht abgelaufen sein, auch nicht einen Tag! Ausweise in nicht lateinischer Schrift müssen beglaubigt übersetzt sein. Ein Studenten- oder Schülerausweis ist kein amtlicher Lichtbildausweis und berechtigt nicht zur Teilnahme.

Sollte Sie Ihren Ausweis verloren haben bzw. er wurde gestohlen, gelten folgende Regelungen:

Verlust / Diebstahl bis Freitag vor dem Testtag

Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und beantragen Sie mit der von der Polizei ausgestellten Verlustanzeige einen vorläufigen Ausweis bei einer Personalausweisbehörde. Sie können den Antrag auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt. Ggfs. müssen Sie den Grund nachweisen, dass Sie den Ausweis sofort benötigen; legen Sie hierfür die Einladung zum IKM vor, in der die Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises gefordert wird.

Verlust / Diebstahl nach Dienstschluss der Ausweisbehörden am Freitag vor dem Testtag

Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und lassen Sie sich eine Verlustanzeige ausstellen. Legen Sie diese zusammen mit einem nicht-amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Schülerausweis) bei der Registrierung vor.


Kann ich den Test wiederholen, wenn ich während der Teilnahme abbreche?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am Testtag die Testbearbeitung abbrechen, dürfen Sie sich ggf. erneut anmelden (zu einem späteren IKM-Durchgang).

Voraussetzung dafür ist, dass Sie:

  • vor Ablauf der Bearbeitungszeit dem/r Testleiter*in den Testabbruch ausdrücklich mitteilen
  • der heiTEST-Koordinationsstelle in Heidelberg innerhalb von 5 Werktagen ein schriftliches Attest eines ärztlichen Notdienstes vom Testtag vorlegen.

Gehen Sie nach dem Testabbruch direkt zu einem ärztlichen Notdienst und lassen sich dort ein Attest ausstellen.

Falls Sie den Test abbrechen und dies nicht dem/r Testleiter*in anzeigen, wird Ihr Test ausgewertet.

Wenn Sie den Test nur unterbrechen (z.B. für Toilettengänge oder aus gesundheitlichen Gründen), kann Ihnen keine Zeit gutgeschrieben und in der Auswertung auch kein Bonus gewährt werden.

Wenn Sie sich schon vor dem Testtermin für die IKM entscheiden, nicht am Test teilzunehmen, beachten Sie diese Informationen.

Nach den IKM

Welche Universitäten berücksichtigen das IKM-Ergebnis?

Informationen hierzu finden Sie unter „Über die IKM“.

Neuigkeiten und Änderungen erfahren Sie ggf. über die Rubrik „Aktuelles“ auf der Startseite, über hochschulstart.de oder über die Homepages der sich beteiligenden Universitäten.


Wird der Test in jeder Bewerbungsquote berücksichtigt?

Das Testergebnis kann ausschließlich für eine Bewerbung in den Quoten „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) und „Zusätzliche Eignungsquote“ (ZEQ) sowie in der Landarztquote herangezogen werden. Für eine Bewerbung in den anderen Quoten (Abiturbestenquote, Zweitstudienbewerber*innen, Nicht-EU-Ausländer*innen) ist der Test nicht relevant.

Wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, das Europäische Abitur oder eine Hochschulzugangsberechtigung eines Mitgliedlandes der EU oder des EU-Wirtschaftsraums besitzen, nehmen Sie mit Ihrer Bewerbung über hochschulstart.de automatisch an folgenden Quoten teil: Abiturbestenquote, ZEQ-Quote, AdH-Quote.

Für Quereinsteiger*innen und Studienortwechsler*innen sind die IKM nicht relevant.

Beachten Sie, dass die IKM aktuell nur an der medizinischen Fakultät Heidelberg im Fach Humanmedizin bei der Bewerbung Anwendung finden.

Weitere Details entnehmen Sie den Informationen der am IKM beteiligten Fakultäten.


Wie wird der Test gewichtet?

Die Gewichtung des Testergebnisses wird von den einzelnen am IKM beteiligten Fakultäten bestimmt. Da die einzelnen Hochschulen eigenverantwortlich ihre Kriterien für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) festlegen, kann diese Gewichtung von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Die Auswahlsatzungen/Bewerbungsinformationen der beteiligten Fakultäten (und der Landarztquoten) sind hier verlinkt.


Wie sieht das weitere Vorgehen aus, nachdem das Testergebnis vorliegt?

Für die zentralvergebenen Studiengänge bewerben Sie sich mit Ihrem Abiturzeugnis und Ihren Testergebnissen bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Sie nehmen dann automatisch am Auswahlverfahren der Hochschulen und der Zusätzlichen Eignungsquote teil). Ob Sie noch zusätzlich Unterlagen bei hochschulstart.de einreichen müssen, entnehmen Sie bitte den Auswahlsatzungen und Bewerbungsinformationen der beteiligten Fakultäten.

Eine Berücksichtigung des Testergebnisses ist an den am IKM beteiligten medizinischen und zahnmedizinischen Fakultäten möglich. Entsprechend dem Profil der einzelnen Hochschulen können zusätzlich weitere, individuelle Auswahlkriterien zur Anwendung kommen.

Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor Ende des aktuellen Schuljahres erworben haben (Alt-Abiturient*innen), können, wenn sie sich bei Hochschulstart fristgerecht bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres beworben haben (für das Wintersemester), das IKM-Ergebnis noch bis zum 15. Juli des aktuellen Jahres bei hochschulstart.de online nachreichen. Bei der Bewerbung zum Sommersemester gibt es keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuabiturient*innen.

In den Landarztquoten bewerben Sie sich direkt bei den zuständigen Landesbehörden und reichen dort Ihr IKM-Ergebnis ein.


Wie lange gilt das Testergebnis?

Das Testergebnis hat – wie ein Abiturzeugnis – dauerhafte Gültigkeit und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Bewerbung zum Medizinstudium herangezogen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Testergebnis ausdrucken bzw. als PDF abspeichern und sorgfältig aufbewahren! Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Download aus Ihrer Ergebnis-E-Mail nur einmalig möglich ist.


Was ist zu tun, wenn ich mein Testergebnis verloren habe?

Wenn Ihr Ergebnis aus früheren Jahren verloren gegangen ist, können Sie unter diesem Kontakt eine Zweitschrift anfordern. Lassen Sie uns dafür folgende Daten zukommen:
Jahr des IKM, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsname.